Feuerungskontrolle

Saubere Luft dank Feuerungskontrollen

Die Feuerungskontrolle wird durch die Luftreinhalte-Verordnung geregelt und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Luftqualität. Die Feuerungskontrolle beinhaltet die Abgasmessung bei sämtlichen Öl- und Gasfeuerungen bis 1 MW (1'000 Kilo Watt) sowie der Kontrolle und Abgasmessungen (periodisch CO / Neuanlagen-Abnahmen CO und Feststoffe) der Holzfeuerungen bis 70 kW bezüglich Brennstoffqualität und Verbrennungsrückstände.


Anlässlich der Kontrollen wird Ihre Anlage sowohl energetisch als auch lufthygienisch beurteilt. Unsere Kontrollfrequenzen sind:

  • 2 Jahre bei Oelfeuerungen
  • 4 Jahre bei Gasfeuerungen
  • 4 Jahre bei Holzheizkessel
  • 2 Jahre bei Holz-Einzelraumfeuerung
Emanuel Tanner
Emanuel Tanner

Das Kaminfegergeschäft Tanner Steckborn besitzt auch Messgeräte für Feststoffe / Feinstaub, und sind somit befugt für das gesamte Kantonsgebiet Thurgau Abnahmemessungen durchzuführen.

Weiterführende Informationen:

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