Feuerungskontrolle
Saubere Luft dank Feuerungskontrollen
Die Feuerungskontrolle wird durch die Luftreinhalte-Verordnung geregelt und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Luftqualität. Die Feuerungskontrolle beinhaltet die Abgasmessung bei sämtlichen Öl- und Gasfeuerungen bis 1 MW (1'000 Kilo Watt) sowie der Kontrolle und Abgasmessungen (periodisch CO / Neuanlagen-Abnahmen CO und Feststoffe) der Holzfeuerungen bis 70 kW bezüglich Brennstoffqualität und Verbrennungsrückstände.
Anlässlich der Kontrollen wird Ihre Anlage sowohl energetisch als auch lufthygienisch beurteilt. Unsere Kontrollfrequenzen sind:
- 2 Jahre bei Oelfeuerungen
- 4 Jahre bei Gasfeuerungen
- 4 Jahre bei Holzheizkessel
- 2 Jahre bei Holz-Einzelraumfeuerung


Das Kaminfegergeschäft Tanner Steckborn besitzt auch Messgeräte für Feststoffe / Feinstaub, und sind somit befugt für das gesamte Kantonsgebiet Thurgau Abnahmemessungen durchzuführen.
Weiterführende Informationen: